Kleinunternehmerregelung 2026: Neue Umsatzgrenzen, Netto-Betrachtung & EU-Neuregelung (§ 19a UStG)
💬 Tomas Di Stasio – Kanzleiinhaber seit 2009, Steuerprofi durch und durch.
💬 Lea Bott – 21 Jahre, seit 2020 im Team, liebt Jahresabschlüsse und Triathlon.
💬 Niclas Hamann – 26 Jahre, IT-Fan, leidenschaftlicher Koch, kümmert sich um Fibu und Lohn.
Was ändert sich bei der Kleinunternehmerregelung und warum kann sie 2026 schneller enden als gedacht?
In dieser Folge von Die Drei von der Taxstelle bringen wir dich kompakt auf den neuesten Stand: neue Umsatzgrenzen, Netto- statt Brutto-Betrachtung, unterjährige Risiken und die brandneue EU-Regelung nach § 19a UStG.
Kurz, verständlich und mit vielen Praxisbeispielen – damit du kein unnötiges Lehrgeld zahlst.
Die wichtigsten Punkte der Folge:
- Was ist ein Kleinunternehmer? Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht für kleinere Unternehmen --> weniger Bürokratie, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen.
- Neue Umsatzgrenzen (netto!) : Vorjahr: max. 25.000 € netto; laufendes Jahr: max. 100.000 € netto
- Wichtige Änderung: Die Prüfung erfolgt unterjährig, nicht mehr erst ab dem Folgejahr.
- Gefahr bei Überschreitung: Ab dem Überschreiten der Grenze bist du sofort umsatzsteuerpflichtig, ohne Vorwarnung.
- Zuflussprinzip zählt: Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto, nicht das Rechnungsdatum.
- Neu: § 19a UStG – Kleinunternehmer im EU-Ausland
--> Erleichterungen für B2C-Geschäfte im EU-Ausland ohne sofortige Registrierungspflicht. - Praxis-Tipp: Regelmäßige Umsatzkontrolle (z. B. mit Lexoffice) und laufender Austausch vermeiden böse Überraschungen.
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14 Minuten 50 Sekunden
0:00 Einstieg & Warum es ein Update braucht
2:26 Was ist die Kleinunternehmerregelung?
3:13 Neue Umsatzgrenzen & Netto-Betrachtung
4:58 Unterjährige Überschreitung – das Risiko
7:04 Zuflussprinzip einfach erklärt
8:30 § 19a UStG: Kleinunternehmer & EU-Geschäfte
9:55 Für wen die neue Regelung besonders wichtig ist
13:03 Fazit & Praxistipps












