Jahressteuergesetz 2026: Was sich bei Organschaft, Immobilien, Zinsen und Steuerbescheiden ändern soll

16. Juli 2026

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 liegt vor – und einige der geplanten Änderungen könnten Unternehmen, Immobilieninvestoren und Privatpersonen direkt betreffen.

In dieser Folge sprechen wir über die umsatzsteuerliche Organschaft, neue Regeln zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, höhere Steuerzinsen, digitale Steuerbescheide und die erweiterte Forschungszulage.

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Aufnahme im Juli 2026 befindet sich das Jahressteuergesetz 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Regelungen können sich also noch ändern.

Darum geht es in dieser Folge

  • Umsatzsteuerliche Organschaft künftig nur noch auf Antrag?
    Bislang kann eine Organschaft automatisch entstehen und manchmal erst Jahre später entdeckt werden. Künftig soll zusätzlich ein Antrag erforderlich sein.
  • Neue Regeln zur Kaufpreisaufteilung bei Immobilien
    Wie viel des Kaufpreises entfällt auf das Gebäude und wie viel auf den Grund und Boden? Der Entwurf soll die Aufteilung erstmals gesetzlich regeln. Warum pauschale Modelle wie 80/20 trotzdem riskant bleiben und wann ein Gutachten sinnvoll sein kann, erklären wir im Vodcast.
  • Höhere Grenze bei Rechte- und Lizenzvergütungen
    Die relevante Grenze im Quellensteuerverfahren soll von 10.000 Euro auf 100.000 Euro steigen. Das ist keine Steuerbefreiung ist, aber dennoch eine Entlastung.
  • Steuerzinsen sollen steigen
    Der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen soll künftig 3,6 Prozent pro Jahr betragen. Das kann für Steuererstattungen erfreulich, bei erwarteten Nachzahlungen aber teuer werden. 
  • Steuerbescheide werden digital
    Wer seine Steuererklärung über ELSTER einreicht, sollte künftig nicht mehr automatisch mit einem Brief vom Finanzamt rechnen. Wir sprechen darüber, was bei der digitalen Bekanntgabe zu beachten ist und warum sie Verfahren deutlich beschleunigen könnte.
  • Mehr Forschungszulage
    Der Förderrahmen soll von 15 auf 25 Millionen Euro steigen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Davon könnten insbesondere größere Forschungs- und Entwicklungsprojekte profitieren.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Organschaft soll künftig einen Antrag voraussetzen.
  • Die Kaufpreisaufteilung bei Immobilien soll gesetzlich geregelt werden.
  • Pauschale Aufteilungen wie 80/20 bleiben angreifbar.
  • Die Grenze bei bestimmten Quellensteuerverfahren soll steigen.
  • Nachzahlungs- und Erstattungszinsen sollen 3,6 Prozent betragen.
  • Steuerbescheide sollen grundsätzlich digital zugestellt werden. 
  • Der Förderrahmen der Forschungszulage soll steigen. 

Unser Fazit

Einige geplante Regelungen könnten Verfahren tatsächlich vereinfachen. An anderen Stellen, vor allem bei der Kaufpreisaufteilung von Immobilien, bleibt Konfliktpotenzial.

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26 Minuten 59 Sekunden

0:00 Intro und Themenüberblick
1:58 Was ist das Jahressteuergesetz 2026?
2:45 Neue Regeln für die umsatzsteuerliche Organschaft
4:44 Mehr Gestaltungsspielraum und weniger rückwirkende Probleme
7:44 Kaufpreisaufteilung bei Immobilien
11:22 Warum pauschale 80/20-Aufteilungen riskant sind
13:05 BMF-Arbeitshilfe oder Gutachten?
16:17 Neue Grenze bei Rechte- und Lizenzvergütungen
19:39 Höhere Zinsen auf Steuernachzahlungen und Erstattungen
22:24 Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden
24:07 Erweiterung der Forschungszulage

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