Immobilie geerbt: Was passiert mit offenen Sanierungskosten? | § 82b EStDV erklärt
Eine Immobilie erben klingt erst einmal gut.
Aber was passiert eigentlich mit den steuerlichen Vorteilen, die der bisherige Eigentümer noch gar nicht vollständig genutzt hat?
Stell dir vor: Deine Mutter besitzt eine vermietete Immobilie und lässt das Dach für 80.000 Euro sanieren. Die Kosten verteilt sie steuerlich auf fünf Jahre. Doch bevor dieser Zeitraum abgelaufen ist, verstirbt sie.
Kannst du als Erbe die verbleibenden Kosten weiterhin steuerlich geltend machen?
Die Antwort dürfte einige überraschen!
In Folge 81 von Die Drei von der Taxstelle sprechen wir darüber, was § 82b EStDV mit der Verteilung von Erhaltungsaufwendungen zu tun hat, warum die sogenannte Fußstapfentheorie beim Erben von Immobilien nicht immer greift und welche Möglichkeiten es gibt, wenn noch Steuererklärungen oder Steuerbescheide offen sind.
🔎 Darum geht's in dieser Folge
- Erhaltungsaufwand bei vermieteten Immobilien: Wann können Sanierungskosten auf zwei bis fünf Jahre verteilt werden?
- Steuerprogression: Warum kann eine Verteilung finanziell sinnvoller sein als ein sofortiger Abzug?
- Immobilienerbe und Fußstapfentheorie: Welche steuerlichen Positionen werden grundsätzlich fortgeführt?
- § 82b EStDV im Erbfall: Warum müssen verbleibende Erhaltungsaufwendungen im Todesjahr beim Erblasser berücksichtigt werden?
- Offene Steuerbescheide: Welche Möglichkeiten bestehen, bisherige Entscheidungen noch einmal zu überprüfen?
- Steuerliche Nachfolgeplanung: Warum es sich lohnt, bestehende Immobilieninvestitionen und deren steuerliche Behandlung frühzeitig im Blick zu behalten.
💡 Das Wichtigste zum Mitnehmen
Bei geerbten Immobilien werden bestimmte steuerliche Positionen des bisherigen Eigentümers fortgeführt. Für noch nicht berücksichtigte Erhaltungsaufwendungen nach § 82b EStDV gilt allerdings eine besondere Regelung.
Stirbt der Eigentümer während des Verteilungszeitraums, ist der verbleibende Betrag im Todesjahr bei ihm abzuziehen. Die Erben können die Verteilung grundsätzlich nicht fortsetzen.
Ob und wie sich der Restbetrag steuerlich auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die bisherigen Steuererklärungen und Bescheide.
💬 Deine Fragen an die Taxstelle
Du hast eine Immobilie geerbt, planst größere Sanierungen oder beschäftigst dich mit der Übertragung von Immobilienvermögen?
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9 Minuten 45 Sekunden
0:00 Ein Erbfall mit steuerlichen Folgen
3:07 Erhaltungsaufwand: Das Beispiel einer Dachsanierung
4:13 § 82b EStDV: Kosten auf mehrere Jahre verteilen
4:25 Die Fußstapfentheorie bei geerbten Immobilien
5: 16 Was passiert mit offenen Erhaltungsaufwendungen im Todesfall?
8:01 Nachträgliche Steuererklärungen und Gestaltungsmöglichkeiten



