Bezahlt, aber nie geliefert: Ist der Vorsteuerabzug trotzdem möglich?
Anzahlung geleistet, Vorsteuer gezogen und dann kommt die bestellte Leistung nie. Ist der Vorsteuerabzug damit automatisch weg?
Genau mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt. Ausgangspunkt war ein Anlagebetrug rund um Photovoltaikanlagen. Daraus entstanden gleich mehrere spannende Fragen für die Praxis: Wie genau muss eine Anzahlungsrechnung sein? Muss ausdrücklich „Vorkasse“ daraufstehen? Und was passiert mit der Vorsteuer, wenn die Leistung später überhaupt nicht erbracht wird?
In dieser Folge schauen wir uns an, warum das BFH-Urteil für Unternehmen deutlich relevanter ist, als es das Wort „Anzahlungsrechnung“ zunächst vermuten lässt.
Das Wichtigste aus der Folge
- Wann du Vorsteuer aus einer Anzahlung ziehen kannst
- Wie konkret die zukünftige Leistung beschrieben sein muss
- Warum „Vorkasse“ nicht zwingend auf der Rechnung stehen muss
- Was bei einer späteren Nichtlieferung passiert
- Warum der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist
- Wie du Anzahlungsrechnungen in der Praxis sauber absicherst
Unser Praxis-Tipp
Bei Anzahlungsrechnungen gilt: So konkret wie möglich, auch wenn rechtlich nicht jedes Detail zwingend erforderlich ist.
Wenn Anzahl, Bezeichnung, Artikelnummer, Auftrag oder weitere Informationen zur geplanten Leistung bekannt sind, gehören sie möglichst sauber in die Rechnung beziehungsweise in die dazugehörige Dokumentation. Das erspart später Diskussionen auf beiden Seiten.
Und wenn du eine Anzahlungsrechnung erhältst: Prüfe sie am besten vor der Überweisung. Dann lässt sich eine Korrektur meistens deutlich leichter durchsetzen.
Du arbeitest regelmäßig mit Anzahlungen oder Vorauszahlungen? Dann lohnt sich diese Folge besonders.
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16 Minuten 48 Sekunden
0:00 Vorsteuerabzug bei Anzahlungen: Worum geht es?
6:49 Warum die rückwirkende Betrachtung problematisch sein kann
9:19 Wie genau muss die Leistung beschrieben werden?
11:03 Anzahlungsrechnung vs. Schlussrechnung
11:48 Praxis-Tipp: Rechnung vor der Zahlung prüfen
12:38 Was passiert, wenn die Leistung nie erbracht wird?
13:27 Betrugsfall: Wann kann der Vorsteuerabzug trotzdem möglich sein?
15:13 Das positive Signal des BFH-Urteils
15:26 BFH vom 04.12.2025, V R 38/23





