Umsatzsteuer-ID: Diese Änderung kann 19% kosten!

20. Oktober 2025

💬 Tomas Di Stasio – Kanzleiinhaber seit 2009, Steuerprofi durch und durch.
💬 Lea Bott – 21 Jahre, seit 2020 im Team, liebt Jahresabschlüsse und Triathlon.
💬 Niclas Hamann – 26 Jahre, IT-Fan, leidenschaftlicher Koch, kümmert sich um Fibu und Lohn.

Eine kleine Nummer mit großer Wirkung: Ab Juli 2025 gelten neue Vorgaben für die Prüfung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen.

Wer hier nicht sauber arbeitet, verliert die Umsatzsteuerfreiheit – und zahlt plötzlich 19 % mehr ans Finanzamt.

In dieser Folge erklären Die Drei von der Taxstelle, was sich genau ändert, wie du die USt-ID richtig prüfst und warum sich jetzt ein klarer Prozess lohnt.

Wichtigste Punkte:

  • Neues BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025: Nur noch qualifizierte Bestätigungsanfragen über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gültig.
  • Die Prüfung der USt-ID ist materielle Voraussetzung für Umsatzsteuerfreiheit.
  • Prüfung archivieren, am besten revisionssicher im DMS.
  • Ohne gültige ID keine Steuerbefreiung. Dann werden 19 % Umsatzsteuer fällig.
  • Kanzleipraxis: Prüfung bei Anlage neuer Debitoren und bei Zusammenfassender Meldung.

💡 Prüfe deine USt-ID-Prozesse jetzt, bevor es teuer wird. 

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8 Minuten 15 Sekunden

0:00 Neues aus dem Umsatzsteuerrecht
2:11 Warum die USt-ID so wichtig ist
4:41 Das neue BMF-Schreiben vom 6. Juni 2025
5:02 Was Unternehmer jetzt ändern müssen
6:59 So prüfst du die USt-ID richtig

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